Die Kosten der Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH bzw. nach den Analogziffern der GÖA und werden größenteils von allen Privaten Krankenversicherungen, privaten Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Kostenübernahme erstreckt sich teilweise nicht auf eingesetzte Präparate und Wirkstoffe. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist leider nicht möglich.
Für Selbstzahler liegt der Tarif bei 80,- € pro Stunde bzw. 40,- € pro 30 Minuten.
Dieser Satz beinhaltet keine Medikamente.